Seite 22 2019 wurde die Arbeitsunfähigkeit im Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 29. Februar 2019 mit 80 % angegeben und an der Diagnose der rezidivierenden depressiven Störung bei gegenwärtig schwerer Episode festgehalten (act. B 27/85). Solange die soziale Belastung anhält, wurde weiterhin von einer Arbeitsfähigkeit von 20 % ausgegangen.