Aus den von RA lic. iur. I. ins Recht gelegten Akten der IV-Stelle Z. ergibt sich, dass B. das Formular „Anmeldung für berufliche Integration/Rente“ am 28. Juni 2017 unterzeichnet und als gesundheitliche Beeinträchtigung „rezidivierende Depression“ angegeben hat (act. B 27/85). Aus der Anmeldung geht weiter hervor, dass sie seit 2003 als Spielgruppenleiterin bei einem Pensum von 20 % und einem Bruttoeinkommen von CHF 190.00 tätig ist. In den Akten liegen Berichte des Hausarztes Dr. med. K. vom 19. Juli 2017 und vom 21. Dezember 2018 (act.