Sie habe zudem belegt, dass es sich bei den Handyrechnungen um geschäftsmässige Spesen handle, welche nicht beim Lohn aufgerechnet werden dürften. In den Jahren 2017 und 2018 seien keine Telefonkosten im Kassabuch verbucht worden. Die monatlichen Fahrspesen von CHF 300.00 seien ebenfalls als geschäftsmässig begründeter Aufwand gerechtfertigt. 2.3.4 Tatsächliche Gegebenheiten