Sie verfüge über einen Handelsabschluss und habe vorehelich als Sekretärin in einer Gärtnerei gearbeitet. Sie sei auch ehrenamtlich tätig gewesen und habe damit eine gewisse Nähe zum Erwerbsleben beibehalten. Die finanziellen Verhältnisse der Parteien seien nicht derart gut, dass von einer Ausdehnung der Erwerbstätigkeit gänzlich abgesehen werden könne. Allerdings sei eine Ausdehnung auf ein Pensum von 100 % nicht realistisch.