Die Arztberichte des PZA zuhanden der IV-Stelle Z. (act. B 8/74) bzw. des Obergerichts (act. B 24) sowie der neue Mietvertrag (act. B 8/76) sind erst nach der Hauptverhandlung vor dem Kantonsgericht entstanden und stellen deshalb echte Noven im klassische Sinne dar (SÉBASTIEN MORET, Aktenschluss und Novenrecht nach der Schweizerischen Zivilprozessordnung, 2014, RZ. 579), welche ohne weiteres zulässig und ohne Verzug vorgebracht worden sind (REETZ/HILBER, a.a.O., 3. Aufl. 2016, N. 47 zu Art. 317 ZPO). Dasselbe gilt für den Darlehensvertrag vom 6. Januar 2019 (act. B 8/82) und das Jahresergebnis 2018 der Spielgruppe „T.“ (act. B 8/81).