Die auf den 31. März 2020 angesetzte Beratung wurde aufgrund der Coronapandemie abzitiert. Das heutige Zirkular-Urteil des Obergerichts ergeht gestützt auf Art. 52 Abs. 1 Justizgesetz (JG, bGS 145.31) und Art. 2 der kantonalen Verordnung über COVID-19- Massnahmen: Gerichte vom 17. März 2020 (mit Änderung vom 14. April 2020) auf dem Zirkularweg, da das Gesetz keine Verhandlung vorschreibt (Art. 316 Abs. 1 ZPO). Erwägungen 1. Formelles 1.1 Gegenstand des Berufungsverfahrens