h) Am 24. Januar 2020 wurde den Parteien angezeigt, dass das Verfahren spruchreif und in die Phase der Urteilsfindung übergegangen sei. Gleichzeitig wurden die Parteivertreter aufgefordert, ihre Kostennoten einzureichen (act. B 35). Diese gingen am 31. Januar 2020 (act. B 4/37) und am 7. Februar 2020 (act. B 4/40) beim Obergericht ein. Auf die Ausführungen in den vorstehenden Schriftstücken gemäss lit. a, b, d, f und g wird, soweit für die Beurteilung erforderlich, im Rahmen der nachfolgenden Erwägungen eingegangen.