Der Ehemann bezahlt der Ehefrau einen Ausgleichbetrag von CHF 5'760.00. Die Bezahlung erfolgt 30 Tage nach Rechtskraft der Scheidung. Das Bild von Patrick Steiger hat der Ehemann der Ehefrau herauszugeben. Im Übrigen behält jede Partei, was sie gegenwärtig besitzt, resp. was auf ihren Namen lautet. Nicht auseinandergesetzt ist man betreffend ausstehendem Unterhalt. 3. Aufteilung der beruflichen Vorsorge