6. Die Teilvereinbarung vom 25. Juni 2018 wird genehmigt. Diese lautet wie folgt: 1. Kindesunterhalt und Schuldneranweisung Der mit Entscheid des Kantonsgerichts AI vom 25.10.2016 festgesetzte Unterhalt für R. von monatlich CHF 1'500.00 wird mit Wirkung ab 01.02.2018 aufgehoben. In diesem Umfang wird auch die mit Entscheid des Bezirksgerichts AI vom 27.08.2015 angeordnete Schuldneranweisung aufgehoben. 2. Güterrechtliche Auseinandersetzung