Die Duplik erging am 5. Januar 2018 (act. B 4/60A). Anlässlich der Instruktionsverhandlung vom 25. Juni 2018 unterzeichneten die Parteien eine Teil-Vereinbarung, welche den Kindesunterhalt bzw. die Schuldneranweisung, die güterrechtliche Auseinandersetzung und die Aufteilung der beruflichen Vorsorge regelt. Über die Frage des nachehelichen Unterhalts konnte keine Einigung erzielt werden (act. B 4/96 und B 4/97). Im Rahmen der gleichentags durchgeführten Hauptverhandlung erstatteten die Parteien ihre Vorträge und reichten Beilagen ein (act. B 4/98 ff.).