Der Berufungskläger stellte am 18. September 2017 ausserdem ein Gesuch um vorsorgliche Massnahmen, wobei er namentlich um Reduzierung des Unterhaltsbeitrags ersuchte (FE2 17 21, act. 1). Nach einem aufgrund der Pensionierung von Gerichtspräsidentin Dr. oec. Eva Ziegler durchgeführten Richterwechsel wurde das Verfahren Gerichtspräsident Dr. iur. Manuel Hüsser zugeteilt, was den Parteien mit Schreiben vom 1. November 2017 mitgeteilt wurde (act. B 4/55). Am 8. November 2017 reichte der Berufungskläger die Replik ein (act. B 4/56A). Die Duplik erging am 5. Januar 2018 (act.