2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge (zuzüglich MWST) zu Lasten des Berufungsklägers. Sachverhalt A. Übersicht Die Parteien heirateten 1999. Sie haben eine Tochter, R., geboren 1999 (act. B 4/10). 2013 trennten sich die Parteien. R. wurde unter die Obhut der Beklagten und Berufungsbeklagten (nachfolgend Berufungsbeklagte) gestellt. Im Februar 2018 zog die Tochter zum Kläger und Berufungskläger (nachfolgend Berufungskläger, act. B 4/63 und B 4/73A). Seite 3 B. Prozessgeschichte vor Kantonsgericht