- Edition der Steuererklärung 2016 des Klägers 3. Der Kläger sei zu verpflichten, an den persönlichen Unterhalt der Beklagten einen monatlichen und monatlich im Voraus zahlbaren, nach Ablauf des Beweisverfahrens zu beziffernden Betrag von mindestens CHF 5'600.00 bis zu deren ordentlichen Eintritt in das Pensionsalter zu bezahlen. 7. Verfahrensantrag: Eventualiter sei das Verfahren zu sistieren, bis eine rechtskräftige Verfügung der IV über die Rentenansprüche der Beklagten vorliegt. im Berufungsverfahren: 1. Die Berufung sei vollumfänglich abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden kann.