2. Der Kläger sei unter Androhung der Bestrafung nach Art. 292 StGB zu verpflichten, der Beklagten umfassend Auskunft über seine Einkünfte und sein Vermögen zu erteilen und die nachfolgenden gemäss Editionsbegehren unter Ziff. III.A. genannten Unterlagen vorzulegen. - Edition der Kontoblätter mit Details der M. GmbH für die Jahre 2015 bis heute - Kontoauszüge der M. GmbH seit 11.08.2016 mit Vollständigkeitserklärung - Edition der Auftragsblätter der M. GmbH für die Jahre 2015 bis heute