Gegenstand Nebenfolgen der Ehescheidung Berufung gegen das Urteil des Kantonsgerichts K2Z 15 35 vom 27. August 2018 Anträge a) des Klägers und Berufungsklägers: im erstinstanzlichen Verfahren: 5. Von nachehelichen Unterhaltsbeiträgen sei Umgang zu nehmen. im Berufungsverfahren: 1. Die Ziffer 3 des angefochtenen Entscheides des Kantonsgerichts Appenzell Ausserrhoden vom 27. August 2018 sei aufzuheben und ein Anspruch der Beklagten und Berufungsbeklagten auf nachehelichen Unterhalt sei abzuweisen.