Der Inhalt der Telefonate, welche LU___ . sel. am fraglichen Tag mit der Familie Y___ geführt habe, lasse sich nicht mehr rekonstruieren und sei im Detail streitig. In der gerichtlichen Befragung habe der Vorgesetzte von LU___ sel., SX____, ausgeführt, er habe am fraglichen Tag sein Team zusammengerufen und erklärt, dass mit dem Kurs der VW-Aktien etwas nicht Alltägliches ablaufe, was so wahrscheinlich nie wieder zu