5. Der Vater sei zu verpflichten, monatlich und monatlich im Voraus mindestens den folgenden Betrag an Kinderunterhalt zu bezahlen: CHF 680.00 pro Kind bis zum Ende des 12. Lebensjahres CHF 950.00 pro Kind ab dem 13. Lebensjahr. 6. Der Ehemann sei zu verpflichten, monatlich und monatlich im Voraus mindestens CHF 1'200.00 nachehelichen Unterhalt an die Ehefrau zu bezahlen. 7. Die Parteien seien güterrechtlich auseinanderzusetzen. 8. Die Vorsorgegelder seien hälftig zu teilen. 9. Der Ehemann sei zu verpflichten, die Pässe von C2___, geb. XX.XX.2008, und C3___, XX.XX.2008, herauszugeben.