6.3.1 Die Berufungskläger bringen vor, der Berufungsbeklagte habe sie aktiv davon abgehalten, eine Sondierbohrung vorzunehmen (act. B 1, S. 9 f., Rz. 26). Dies wird vom Berufungsbeklagten ausdrücklich bestritten (act. B 10, S. 12 ff. Rz. 10.5).