In diesem Zusammenhang ist der Vollständigkeit halber anzumerken, dass die Behauptung, der Architekt habe keine speziellen Sicherungsmassnahmen erwähnt (act. B 1, S. 8 Rz. 24), ebenfalls nicht korrekt ist. Im E-Mail vom 30. Juli 2012 an die Verkaufsmaklerin, K___ (welches er am 6. August 2012 bekanntlich an A2___, weiterleitete) führte O___ wörtlich aus: „Somit müssen wir mit zusätzlichen Kosten für die Entwässerung von Tagwasser, sowie eventuell mit einer Baugrubensicherung rechnen.“