Denn auch im Gutachten von P___ wird ausgeführt (act. B 5/4a/20, S. 5): „Diese Hinweise deuten darauf hin, dass mit Wasser/Nässe gerechnet werden muss. Welche bautechnischen Folgerungen sich daraus ergeben, kann aber auch von Fachleuten ohne weitergehende Abklärungen nicht im Detail angegeben werden. Dazu ist eine auf das Bauvorhaben abgestimmte Baugrunduntersuchung erforderlich. Im Normalfall wird eine solche durchgeführt, bevor die Details des Bauvorhabens definitiv festgelegt werden“. Diese Aussage deckt sich mit derjenigen von O___, welcher erklärte (act.