Seite 16 Beschaffenheit an sich entspricht. Den oben (E. 4) erwähnten Zeugenaussagen kann entnommen werden, dass es auch auf den das Kaufgrundstück der Berufungskläger umgebenden Parzellen zu kleineren bis grösseren Problemen infolge des Wassers bzw. der Untergrundverhältnisse kam.