- es eventuell Verbesserungen für die Parzelle Nr. 0001 (im Sinne eines weniger grossen Wasserandrangs) zur Folge gehabt hätte, wenn das Land oberhalb des Baugrundstückes für Zwecke der Fassung, Ableitung und Nutzung von Wasser korrekt drainiert wäre (S. 5); - es für landwirtschaftliche Zwecke ausreichend ist, die oberflächennahen Schichten (ca. 1 m) trocken zu halten. So wird jedoch nur eine geringe Wassermenge abgeführt, da die oberflächennahen Schichten nicht stark wasserführend sind.