Dazu ist eine auf das Bauvorhaben abgestimmte Baugrunduntersuchung erforderlich (S. 5); - der Baugrund auf der Parzelle Nr. 0001, XY, C___, aus geotechnischer Sicht keine Mängel aufweist, bei einem Baugrubeneinschnitt von gegen 4 m Tiefe aber Wasserhaltungsmassnahmen erforderlich waren. Weiter waren aufgrund der begrenzten Lagerungsdichte des Untergrundes spezielle Massnahmen bezüglich Fundation erforderlich (mächtigere Bodenplatte, aussteifende Wände im Untergeschloss in Beton anstelle von Backstein- oder Kalksandsteinwänden, S. 4).