Welche bautechnischen Folgen sich daraus ergeben, kann auch von Fachleuten ohne weitergehende Abklärungen nicht im Detail angegeben werden. Dazu ist eine auf das Bauvorhaben abgestimmte Baugrunduntersuchung erforderlich (S. 5); - der Baugrund auf der Parzelle Nr. 0001, XY, C___, aus geotechnischer Sicht keine Mängel aufweist, bei einem Baugrubeneinschnitt von gegen 4 m Tiefe aber Wasserhaltungsmassnahmen erforderlich waren.