„… ungenügende Tragfähigkeit für die in Plänen und Baubeschrieb vorgesehene Fundation, Fels, Grundwasser, Werkleitungen, unterirdische Bauten oder andere Hindernisse im Bereich der vorgesehenen Erdbewegungen sowie archäologische Fundstellen und zu beseitigende Altlasten auf dem ganzen Grundstück“6. Mängel am Baugrund liegen unter anderem auch vor, wenn dieser für den beabsichtigten Bau ungeeignet ist, weil er zum Beispiel mit Felsen belegt ist, geschützte Bäume darauf stehen oder die geologischen Verhältnisse ungünstig sind7. Ein in der Praxis immer wiederkehrendes Thema ist die geologische Beschaffenheit des Baugrundes.