Anlässlich der Einvernahme als Zeuge reichte O___ Kopien seines E-Mail-Verkehrs mit K___ und den Berufungsklägern ein (act. B 5/44). 5. Rechtliche Grundlagen Die Vorinstanz hat die rechtlichen Grundlagen zum Gewährleistungsausschluss, zum arglistigen Verschweigen eines Mangels, zur Aufklärungspflicht des Verkäufers sowie zur Täuschung durch das Zusichern von Eigenschaften zutreffend dargestellt (vgl. act. B 2, E. 2.1 und 2.2, S. 6 ff.). Auf diese Ausführungen kann vollumfänglich verwiesen werden.