Andererseits hätten die Berufungskläger aufgrund dieser beklagtischen Zusicherung darauf vertrauen dürfen, dass der Baugrund in Ordnung und sicher nicht „nass“ sei und hätten die Baute „normal“ planen dürfen. In diesem Zusammenhang würden sie bestreiten, dass das Grundstück oberhalb des Baugrundstückes überhaupt drainiert sei bzw. so drainiert sei, dass es keine Probleme mit dessen Abwasser auf dem Baugrundstück gebe. Entsprechend hätten die Berufungskläger ein normales Projekt für einen normalen Baugrund geplant. Von den auftauchenden Problemen seien sie völlig überrascht worden.