Flurgenossenschaft N___“ (gleichbedeutend für Sumpf, Sumpfland oder Moor) sowie die eingetragenen Grundlasten (Quellenrechte) auch für Laien gut verständlich seien und daher auch ein Laie aufgrund dessen habe erkennen müssen, dass auf dem Grundstück deutlich mehr Wasser vorhanden sei, wie dies normalerweise der Fall sei (act. B 5/15, S. 11). Seite 10 2. Urteil der Vorinstanz