Ausserdem machen die Berufungskläger geltend, dass der sich auf dem Kaufgrundstück befindliche Schacht bzw. die Brunnenstube nicht richtig dimensioniert gewesen sei. Aufgrund dessen sei es zu Überschwemmungen auf der Parzelle gekommen, was unvorhergesehene Mehraufwendungen (Abfluss vergrössern, Schacht abdichten und spülen) verursacht habe (act. B 5/1, S. 8). Auch diesen Mangel habe der Berufungsbeklagte ihnen gegenüber arglistig verschwiegen. Denn der Schachtdeckel sei nach Regenfällen regelmässig durch die Wassermassen im Schacht weggedrückt worden