Seite 13 BGE 127 III 365 zu nennen, welcher auch in der Literatur mehrfach zitiert wird und der die Thematik der Behauptungslast dergestalt zusammenfasst, dass zunächst das materielle Recht bestimme, wie weit die anspruchsbegründenden Tatsachen dabei inhaltlich zu substantiieren seien, damit sie unter die massgeblichen Bestimmungen des materiellen Rechts subsumiert werden könnten (Urteil des Kantonsgerichts Basel-Landschaft 400 16 43 vom 14. Juni 2016, in: CAN 2017 Nr. 4 S. 14).