c) Mit Verfügung der Verfahrensleitung vom 1. Mai 2017 wurde den Parteien angezeigt, dass der vorliegende Prozess spruchreif sei und sich nun in der Phase der Urteilsberatung befinde (act. B 10). d) Am 21. August 2017 wurde die Streitsache ohne mündliche Verhandlung beraten. Auf die Ausführungen in den Schriftstücken gemäss den vorerwähnten lit. a bis c wird, soweit erforderlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. Seite 5 Erwägungen