aaa) vor Vermittler: 1. Die beklagte Partei sei zu verpflichten, der klagenden Partei den Betrag von CHF 200'000.00 aus Solidarbürgschaft vom 25.05.2011 zu bezahlen. 2. In der Betreibung Nr. 20142498 des Betreibungsamtes Appenzeller Mittelland sei die definitive Rechtsöffnung zu erteilen. 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der beklagten Partei. bbb) in der Klageschrift und der Replik: 1. Der Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin CHF 200'000.00 solidarisch haftend mit der C___ AG, D___, zu bezahlen.