Wie ist die Vereinigung praktisch umzusetzen? Das Obergericht Zürich vereinigt die Verfahren, schreibt einen Fall als erledigt ab und führt den anderen weiter (beispielsweise Beschluss LB160081 vom 7. Februar 2017 E. 4). Das Kantonsgericht Graubünden hingegen führt beide Nummern im Rubrum auf und fällt nur einen Entscheid (vgl. vorgenanntes Urteil ZK1 14 28/29 vom 20. Mai 2014). Letztere Praxis wendet auch das Obergericht an. Somit wird für beide Berufungsverfahren ein Urteil gefällt.