Es resultiert somit kein Vermögensnachteil, welchen die Beklagte zu ersetzen hätte, selbst wenn die übrigen, hier nicht geprüften Haftungsvoraussetzungen (Brandursache, Kausalzusammenhang, fehlerhaftes Produkt etc.) gegeben wären. Entsprechend sind die Berufung und die Klage abzuweisen. III. Prozesskosten 1. Erstinstanzliche Gerichtskosten und Parteientschädigungen