Im Rahmen der Wunschhaftung besteht keine gesetzliche Haftung30. Im Rahmen der Wunschhaftung ist die allgemeine Leistungsumschreibung deshalb so zu verstehen, wie wenn im Rahmen der Zusatzdeckung eine gesetzliche Haftung bestünde31. „Ausgeschlossen sind in allen Fällen der Deckung der Wunschhaftung Regress- und Ausgleichsansprüche Dritter für Leistungen, die sie den Geschädigten erbracht hat“32. Nach der Differenzmethode ist Schaden definiert als Differenz zwischen dem Stand des Vermögens der Geschädigten vor dem schädigenden Ereignis und dem Stand, den es ohne dieses Ereignis hätte33.