Das Gericht ist an die der Beweisverfügung zugrunde liegenden rechtlichen Überlegungen (Beweislastverteilung, Relevanz, Beweisbedürftigkeit etc.) nicht gebunden27. Eine Änderung der Beweisverfügung wird jedoch auch nach begonnener Beweisabnahme nötig, wenn die antizipierte Beweiswürdigung ergibt, dass weitere angebotene Beweise nicht mehr abgenommen werden müssen28. Vor diesem Hintergrund geht die Kritik der Klägerin, dass das Gericht keine Anstrengungen unternommen habe, eine Zweitmeinung oder weiterführende Angaben über den Wert des Terrariums einzuholen resp.