Dient der Augenschein hingegen als Beweismittel, ist bei Geltung der Verhandlungsmaxime in der Regel ein Parteiantrag erforderlich. Ist dieser form- und fristgerecht gestellt und der Augenschein zur Beweisführung tauglich und nützlich, besteht unabhängig vom eigenen 21 Informationsbedürfnis des Gerichts ein Anspruch auf seine Durchführung .