Hat der Augenschein Beweisfunktion, so ist das Augenscheinsobjekt Beweismittel. Dient der Augenschein als Beweismittel, so muss er in der gesetzlich vorgeschriebenen Form und unter Wahrung des rechtlichen Gehörs vorgenommen werden20. Die Anordnung von Amtes wegen kommt dann in Betracht, wenn der Augenschein entweder (nur) Informationsmittel ist oder es sich um ein Beweismittel im Geltungsbereich der Untersuchungsmaxime handelt. Der Augenschein wird von Amtes wegen durchgeführt, wenn Zweifel an der Richtigkeit einer nicht streitigen durch Augenschein klärbaren Tatsache bestehen (Art.