Seite 20 In der Replik wurde ergänzend darauf hingewiesen, dass Frau Dr. L___ vom Veterinäramt detaillierte Angaben machen und gestützt darauf ein Gutachten erstellt werden könnte (act. B 3/29, S. 45). Auf der letzten Seite der Replik wird ein Augenschein beantragt, allerdings ohne Bezug auf eine bestimmte Tatsachenbehauptung (act. B 3/29, S. 65). Das Veterinäramt teilte der Vorinstanz am 18. Februar 2016 auf deren Anfrage hin mit, was folgt (act. B 3/54):