Diese habe nicht einmal gesagt, was für einen Leguan sie besessen habe. Daher würden auch die Angaben von E___ betreffend ein Terrarium für einen grünen Leguan nichts nützen und die Berufung sei in diesem Punkt abzuweisen. 2.2.6 In der Klageschrift liess die Klägerin das Leguanterrarium wie folgt umschreiben (act. B 3/1, S. 32): Leguanterrarium, Spezialglas, Einbau vor Ort mit Lampen, Wärmestein, Wasserpumpe, Heizung für Wasser, Filterpumpe, Indoor Teich, Klettermöglichkeiten aus Birke mit Hanfseilen, grüne, gummierte Heizmatte (vom Veterinäramt jährlich kontrolliert).