Seite 19 Terrarium eben gerade nicht ausreichend gewesen und würden den Anforderungen an die Substantiierung nicht gerecht. Eine ungenügende Substantiierung durch die beweisbelastete Partei könne nicht Anlass dazu sein, dass das Gericht weitere Abklärungen vorzunehmen oder gar eine Zweitmeinung einzuholen habe. Auch die Suche nach Frau Dr. L___ sei nicht Aufgabe des Gerichts, sondern obliege einzig der Klägerin.