Seite 18 abgestellt werden. Allerdings halte E___ fest, dass diese erwähnten CHF 2‘000.00 für ein Terrarium zur Haltung eines grünen Leguans gelten würden. Im vorliegenden Fall habe die Klägerin nicht ausgeführt, welche Art von Leguan sie gehalten habe, d.h. ob es sich um einen grünen Leguan handelte oder nicht. Der von E___ erwähnte Betrag von CHF 2‘000.00 sei wohl als minimaler Anschaffungswert für ein Terrarium zur Haltung eines grünen Leguans zu verstehen, welcher allerdings noch reduziert werden müsste, da ein Terrarium nicht wertbeständig sei.