medizinischen Zusammenhänge und in der Beurteilung der medizinischen Situation einleuchten, und ob die Schlussfolgerungen begründet sind. … Den Berichten eines Hausarztes darf nicht von vorneherein jede Glaubwürdigkeit abgesprochen werden. Widerspricht das Verhalten des Patienten (Arbeitnehmers) dem im ärztlichen Zeugnis enthaltenen Befund, so kann sich der Richter über dieses hinwegsetzen und eine Arbeitsunfähigkeit verneinen12. Das psychologische Gutachten von lic. phil. J___ (act. B 3/34/2) stellt als privates Sachgutachten kein Beweismittel dar, ihm kommt lediglich der Wert einer Parteibehauptung zu13.