Sie habe im erstinstanzlichen Verfahren vorgebracht, dass der Schaden CHF 360.15 brutto pro Monat betrage, die entsprechenden Belege eingereicht und Beweisanträge gestellt. Die Vorinstanz hätte den geltend gemachten Erwerbsschaden voll oder zumindest zum Teil gutheissen müssen. Dass sie 2009, dem Jahr vor dem Brand, ein höheres Einkommen erzielt habe, sei belegt worden. Aufgrund der Angaben der sachverständigen Zeugin (Anm. der Unterzeichneten: recte des sachverständigen Zeugen) hätte die Vorinstanz zum Schluss kommen müssen (S. 5 ff.), dass der Kausalzusammenhang zwischen Brand und Schaden gegeben sei.