Ein medizinisches Gutachten sei nicht beantragt worden und sei wegen der Dispositionsmaxime nicht von Amtes wegen anzuordnen. Insgesamt erscheine die Erwerbseinbusse ab August 2010 bis heute nicht schlüssig belegt und nicht auf den Brand zurückführbar. Es erscheine zwar nachvollziehbar, dass der Brand die Gesundheit und damit die Erwerbsfähigkeit kurzfristig zumindest beeinträchtigt habe, allerdings seien die daraus geltend gemachte Schadenshöhe und der Kausalzusammenhang zwischen dem Brand und dem Schaden nicht nachgewiesen.