Am 10. Juni 2015 reichte die Klägerin eine Stellungnahme zur Duplik ein (act. B 3/42). Zu dieser Eingabe nahm die Beklagte am 29. Juni 2015 Stellung (act. B 3/45). Am 29. Juli 2015 wurden die Parteien zur Hauptverhandlung vorgeladen (act. B 3/47). Diese fand am 14. Dezember 2015 statt (act. B 3/48). Es wurden ein Beweisbeschluss gefasst (act. B 3/49) und weitere Beweise erhoben. Am 18. Februar 2016 ging die Auskunft des Veterinäramtes AR über die Leguanhaltung der Klägerin ein (act. B 3/54)