2.2.8 Bedarf Kläger / Überschuss Ausgangspunkt für die Bedarfsberechnung ist wiederum der monatliche Grundbetrag gemäss den Richtlinien für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums. Dieser beträgt für einen Alleinstehenden CHF 1‘200.00 (Richtlinien für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Notbedarfs (Existenzminimum) nach Art. 93 SchKG vom 1. Juli 2009, Ziff. I (a.a.O.).