1.4 Streitwert Nicht vermögensrechtliche Streitigkeiten haben keinen Streitwert (MATTHIAS STEIN- WIGGER, in: Sutter-Somm/Hasenböhler/Leuenberger [Hrsg.], Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO), 3. Aufl. 2016, N. 6 zu Art. 91 ZPO). Als nicht vermögensrechtlich gelten beispielsweise familienrechtliche Verfahren, dies einschliesslich ihrer finanziellen Nebenfolgen, wenn deren Regelung notwendiger Bestandteil des Entscheides über die nicht vermögensrechtlichen Streitpunkte bildet, so z. B. Verfahren betreffend