Mit Schreiben des Obergerichtsvizepräsidenten vom 21. Oktober 2016 an die Mitglieder der Anwaltsverbände Appenzell und St. Gallen wurde auf die am 1. Januar 2017 in Kraft tretenden neuen Bestimmungen des ZGB zum Kinderunterhalt hingewiesen und mitgeteilt, dass von den ausserrhodischen Gerichten beabsichtigt sei, die Berechnungstabellen von Daniel Bähler, Richter am Obergericht des Kantons Bern, zu verwenden. Der Barbedarf des Kindes solle neu im Rahmen einer Berechnung bestimmt werden und dabei auf den monatlichen Grundbetrag gemäss den Richtlinien für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums abgestellt werden (O1Z 16 4,