aufgelaufenen sowie die ab jenem Zeitpunkt zu kapitalisierenden künftigen Leistungen bekanntgegeben worden. Die aufgelaufenen Leistungen hätten sich auf CHF 772‘122.15 belaufen, die künftigen, kapitalisierten Leistungen auf CHF 581‘159.00. Das gesamte geltend gemachte Regressbetreffnis habe CHF 1‘353‘281.15 betragen. Die in Klagebeilage 153 aufgelisteten Leistungen seien unter den Titeln der - Medizinischen Massnahmen - Beruflichen Massnahmen - Taggeld - Transportkosten identisch mit jenen Beträgen, welche die Vorinstanz auf S. 24 in Rz. 2.5 ihrer Aufstellung aufgelistet habe. Die unterschiedlichen Beträge bei den Invalidenrenten, der